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Erbquoten-Rechner: Wer erbt wie viel ohne Testament?

Beantworten Sie wenige Fragen zur Familie — der Rechner zeigt die gesetzlichen Erbquoten nach dem BGB, inklusive Güterstand. Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät.

kostenlos keine Anmeldung, keine Speicherung Stand: September 2026 · §§ 1924–1931, 1371 BGB
1War die verstorbene Person verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft?
2Wie viele Kinder hat die verstorbene Person?

Adoptierte und nichteheliche Kinder zählen voll mit. Stief- und Pflegekinder zählen nicht (kein gesetzliches Erbrecht). Verstorbene Kinder ohne eigene Nachkommen zählen ebenfalls nicht.

So funktioniert die gesetzliche Erbfolge

Ohne Testament verteilt das BGB den Nachlass nach einem Ordnungssystem: Die erste Ordnung sind die Abkömmlinge — Kinder, und an Stelle verstorbener Kinder deren Kinder (§ 1924 BGB). Die zweite Ordnung sind die Eltern und deren Abkömmlinge, also Geschwister und Nichten/Neffen (§ 1925 BGB). Solange in einer näheren Ordnung jemand lebt, geht jede fernere Ordnung leer aus (§ 1930 BGB). Der Ehepartner erbt zusätzlich nach § 1931 BGB — wie viel, hängt von der Ordnung der Miterben und vom Güterstand ab.

KonstellationEhepartner*Verwandte
Ehepartner + Kinder (Zugewinngemeinschaft)1/21/2 auf die Kinder-Stämme verteilt
Ehepartner + Eltern/Geschwister, keine Kinder3/41/4 an die zweite Ordnung
Ehepartner, keine Verwandten 1./2. Ordnung, keine Großelternalles
Kinder, kein Ehepartneralles, nach Stämmen geteilt
Keine Kinder, kein EhepartnerEltern je 1/2; an Stelle Verstorbener: Geschwister

* im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1371 Abs. 1 BGB). Eingetragene Lebenspartner sind Ehepartnern gleichgestellt (§ 10 LPartG).

Häufige Fragen zur gesetzlichen Erbfolge

Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge des BGB: Zuerst erben Ehepartner und Kinder. Gibt es keine Kinder (und auch keine Enkel), erben neben dem Ehepartner die Eltern der verstorbenen Person — und wenn diese nicht mehr leben, die Geschwister. Entferntere Verwandte kommen erst zum Zug, wenn es in den näheren Ordnungen niemanden gibt.
Wie viel erbt der Ehepartner?
Neben Kindern grundsätzlich ein Viertel — im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft kommt pauschal ein weiteres Viertel dazu, zusammen also die Hälfte (§§ 1931, 1371 BGB). Gibt es keine Kinder, erbt der Ehepartner neben Eltern oder Geschwistern drei Viertel. Gibt es weder Verwandte der ersten und zweiten Ordnung noch Großeltern, erbt der Ehepartner alles.
Was erben die Enkel?
Enkel erben nur, wenn ihr eigener Elternteil — das Kind der verstorbenen Person — bereits verstorben ist. Dann treten sie an dessen Stelle und teilen sich dessen Anteil (Erbfolge nach Stämmen, § 1924 BGB). Lebt das Kind, sind dessen Kinder von der Erbfolge ausgeschlossen.
Erben Stiefkinder oder Pflegekinder?
Nein — gesetzliche Erben sind nur rechtliche Verwandte. Stief- und Pflegekinder erben nur, wenn ein Testament oder Erbvertrag sie bedenkt. Adoptierte Kinder sind dagegen leiblichen Kindern gleichgestellt, ebenso nichteheliche Kinder mit rechtlich festgestellter Vaterschaft.
Was ändert der Güterstand an der Erbquote?
Viel. In der Zugewinngemeinschaft (Standard ohne Ehevertrag) erhöht sich der Erbteil des Ehepartners pauschal um ein Viertel. Bei Gütertrennung erbt der Ehepartner neben einem Kind die Hälfte, neben zwei Kindern ein Drittel, ab drei Kindern ein Viertel. Bei Gütergemeinschaft bleibt es beim Viertel — dort besteht der Nachlass aber nur aus dem hälftigen Anteil am Gesamtgut.
Mehrere Erben — was passiert mit einem Haus im Nachlass?
Alle Erben bilden automatisch eine Erbengemeinschaft: Das Haus gehört allen gemeinsam, niemandem allein. Verkauf, Vermietung oder Auszahlung einzelner Miterben müssen gemeinsam entschieden werden — die typischen Wege zeigt unser Erbengemeinschafts-Lotse.

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Quellen
Zuletzt geprüft: September 2026