Immobilie im Nachlass

Haus geerbt: die ersten Schritte und die große Entscheidung

Ein geerbtes Haus ist Vermögen und Verpflichtung zugleich. Hier sind die Pflicht-Schritte der ersten Wochen — und ein ehrlicher Entscheidungsrahmen für behalten, vermieten oder verkaufen.

100 % kostenlos Quellen: §§ 745, 1922, 1944, 2032–2042, 2058, 2059 BGB, §§ 13, 13d, 30 ErbStG, § 23 EStG, § 198 BewG, § 3 GrEStG, KV 14110 GNotKG, §§ 95, 96 VVG Stand: November 2026
Hausschlüssel vor dem Eingang eines geerbten Hauses
Inhalt dieses Artikels

Die Pflicht-Schritte der ersten Wochen

  1. Annehmen oder ausschlagen? Sie haben 6 Wochen (§ 1944 BGB). Vorher grob klären: Was ist das Haus wert, welche Schulden lasten darauf (Grundbuch Abteilung III!), was steckt sonst im Nachlass. Ein überschuldetes Erbe schlägt man aus — Details zur Frist.
  2. Finanzamt-Anzeige: Erwerb innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis anzeigen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Ein amtliches Formular gibt es nicht, schriftlich verlangt das Gesetz aber ausdrücklich. Die Anzeige soll Angaben zu Erblasser und Erwerber (mit Steuer-Identifikationsnummer), Todestag, Gegenstand und Wert des Erwerbs, Rechtsgrund, Verwandtschaftsverhältnis und früheren Zuwendungen enthalten (§ 30 Abs. 4). Und der Punkt, der bei Immobilien fast immer übersehen wird: Die Anzeige entfällt zwar, wenn der Erwerb auf einer gerichtlich oder notariell eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht — das gilt aber nicht, wenn Grundbesitz zum Erwerb gehört (§ 30 Abs. 3). Mit einem Haus im Nachlass müssen Sie also immer anzeigen, auch bei notariellem Testament.
  3. Immobilie sichern: Gebäudeversicherung auf sich umschreiben. Sie geht als Teil des Nachlasses auf die Erben über (§ 1922 BGB) — ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht wie beim Kauf gibt es dabei nicht, die §§ 95, 96 VVG greifen erst, wenn Sie das Haus später veräußern. Dazu Energieversorger und Hausverwaltung informieren, Schlüssel und Unterlagen sammeln. Nicht vergessen: Die Verkehrssicherungspflicht (Räumen, Streuen, lose Dachziegel) geht mit über, auch bei Leerstand.
  4. Grundbuch berichtigen: binnen 2 Jahren ab Erbfall gebührenfrei — auch dann, wenn die Erbengemeinschaft sich vorher auseinandersetzt und am Ende nur einer eingetragen wird (KV 14110 Anm. 1 GNotKG). Es zählt der Eingang des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt. Mit notariellem Testament + Eröffnungsprotokoll geht es oft ohne Erbschein — Antrag, Unterlagen und Kosten nach Fristablauf: Grundbuchberichtigung nach dem Erbfall.
  5. Erbschaftssteuer klären: Freibetrag, Familienheim-Regel, 90-%-Ansatz für Vermietetes — durchrechnen und Details unter Erbschaftssteuer auf Immobilien.
Was ist die Immobilie wert — ohne Anbieter?
Fast jede Entscheidung im Nachlass hängt an einer Zahl. Zwei Wege führen ohne Anbieter dorthin: die Bodenrichtwerte der Länder sind frei abrufbar, und ein Verkehrswertgutachten für Ihr konkretes Objekt erstellt der Gutachterausschuss Ihrer Gemeinde zu festen amtlichen Gebühren. Wer einen Pflichtteil geltend macht, kann verlangen, dass der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt wird — diese Kosten trägt der Nachlass (§ 2314 BGB). Gegenüber dem Finanzamt kann als Nachweis eines niedrigeren Werts regelmäßig ein Gutachten des Gutachterausschusses oder einer bestellten bzw. zertifizierten Sachverständigen dienen (§ 198 Abs. 2 BewG); ebenso ein Kaufpreis, der innerhalb eines Jahres um den Bewertungsstichtag zustande kam (§ 198 Abs. 3 BewG).
Wert ermitteln: die Wege im Vergleich

Behalten, vermieten oder verkaufen — der Entscheidungsrahmen

OptionWann sie passtWoran sie scheitert
Selbst einziehen Lage passt zum Leben; als Familienheim kann der Erwerb steuerfrei sein — bei Kindern bis 200 m² Wohnfläche, 10 Jahre Selbstnutzung (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b, 4c ErbStG) Sanierungsstau (der Einzug muss „unverzüglich" erfolgen), Pendelwege, Auszahlung der Miterben nicht finanzierbar
Vermieten Guter Zustand, vermietbare Lage, Rendite trägt Kosten + Rücklagen; 90-%-Ansatz bei der Erbschaftssteuer, aber nur bei Vermietung zu Wohnzwecken (§ 13d Abs. 3 Nr. 1 ErbStG) Altbau-Instandhaltung, Vermieterpflichten, Erbengemeinschaft muss dauerhaft kooperieren
Verkaufen Klare Verhältnisse, Erlös nach Quoten teilbar, keine laufende Bindung Emotionale Bindung; ggf. Spekulationsfrist (§ 23 EStG) prüfen
Die Leerstands-Falle: Die teuerste Option ist fast immer das Nicht-Entscheiden. Ein leeres Haus kostet laufend (Grundsteuer, Versicherung, Heizung gegen Frost), verliert Zustand und Wert — und in Erbengemeinschaften wächst mit jedem Monat das Konfliktpotenzial. Setzen Sie sich eine Entscheidungsfrist.

So läuft der Verkauf eines geerbten Hauses

  1. Verkaufsunterlagen komplettieren: Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Wohnflächenberechnung, bei ETW Teilungserklärung + Protokolle.
  2. Wert realistisch ermitteln: Verkehrswerteinschätzung oder Gutachten — auch als faire Basis gegenüber Miterben und Finanzamt. Welcher Wert wofür zählt und wie Sie einen zu hohen Ansatz des Finanzamts angreifen: Grundbesitzwert prüfen und senken.
  3. Erbnachweis fürs Grundbuch (siehe oben) — ohne ihn keine Eigentumsumschreibung auf den Käufer.
  4. Vermarktung und Verhandlung — in Eigenregie oder mit regionalem Makler.
  5. Notartermin: Bei Erbengemeinschaften unterschreiben alle Miterben. Wer nicht alle an einen Tisch bekommt: die Alternativen.
  6. Nach dem Verkauf an die Gebäudeversicherung denken: Sie läuft nicht automatisch aus. Der Käufer tritt in den Vertrag ein (§ 95 VVG) und darf ihn binnen eines Monats mit sofortiger Wirkung kündigen — und wenn er das tut, bleibt die Prämie an Ihnen als Veräußerer hängen (§ 96 Abs. 2, 3 VVG). Der Versicherer hat dasselbe Recht gegenüber dem Käufer. Deshalb: Verkauf dem Versicherer anzeigen und die Abrechnung nachhalten.

Mehrere Erben: die Regeln, die ab dem Todestag gelten

Hinterlässt eine Person mehrere Erben, wird der Nachlass kraft Gesetzes gemeinschaftliches Vermögen aller (§ 2032 BGB). Ihnen gehört deshalb nicht „ein Drittel vom Haus", sondern ein Anteil am gesamten Nachlass — über einzelne Nachlassgegenstände kann kein Miterbe allein verfügen (§ 2033 Abs. 2 BGB). Für die ersten Monate im geerbten Haus sind drei Fragen entscheidend, und auf alle drei gibt das Gesetz eine klare Antwort.

Wer darf was entscheiden?

Eine Notmaßnahme — der Rohrbruch, der lose Dachziegel — darf jeder Miterbe allein veranlassen. Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung, etwa eine notwendige Instandhaltung oder die Fortführung einer Vermietung, beschließt die Mehrheit nach Erbquoten (§ 2038 BGB). Eine wesentliche Veränderung dagegen kann eine Mehrheit gerade nicht beschließen (§ 745 Abs. 3 BGB): Verkauf, Umbau und die Bestellung einer Grundschuld brauchen alle. Beim Immobilienverkauf hat damit jeder Miterbe ein Veto, egal wie klein sein Anteil ist — genau daran scheitern die meisten Erbengemeinschaften.

Wohin fließt die Miete?

Zunächst in den Nachlass, nicht auf Ihr Konto: Die Teilung der Früchte erfolgt erst bei der Auseinandersetzung (§ 2038 Abs. 2 Satz 2 BGB). Nur wenn die Auseinandersetzung für länger als ein Jahr ausgeschlossen ist, kann jeder Miterbe am Schluss jedes Jahres die Teilung des Reinertrags verlangen — also dessen, was nach Abzug der laufenden Kosten übrig bleibt, nicht der Bruttomiete (Satz 3). Kassiert ein Miterbe die Miete und liefert nichts ab, kann jeder andere allein Zahlung an die Gemeinschaft verlangen (§ 2039 BGB); er darf sie nur nicht an sich selbst fordern.

Wohnt ein Miterbe mietfrei im geerbten Haus, können die anderen eine dem Interesse aller entsprechende Regelung verlangen (§ 745 Abs. 2 BGB). Der Anspruch knüpft an dieses Verlangen an — wer jahrelang schweigt und dann rückwirkend abrechnen will, steht regelmäßig mit leeren Händen da. Wenn Sie eine Nutzungsentschädigung wollen, fordern Sie sie schriftlich, datiert und nachweisbar, und zwar sofort.

Wer trägt die Kosten — und hafte ich mit dem Privatvermögen?

Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Kredite und Instandhaltung tragen alle Miterben nach ihren Quoten, auch wer selbst nichts vom Haus hat und auch bei Leerstand. Für Nachlassverbindlichkeiten haften sie als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB): Der Gläubiger darf sich einen Erben aussuchen, intern wird nach Quoten ausgeglichen. Der Schutz, den kaum jemand kennt, steht daneben in § 2059 Abs. 1 BGB — bis zur Teilung des Nachlasses kann jeder Miterbe die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten aus dem Vermögen verweigern, das er außer seinem Anteil am Nachlass hat. Solange nicht auseinandergesetzt ist, bleiben Gehalt, eigenes Konto und eigene Wohnung also außen vor; der Gläubiger kann sich an den ungeteilten Nachlass halten. Dieser Schutz endet mit der Teilung, und das ist ein guter Grund, bei unklarer Schuldenlage erst die Verbindlichkeiten zu sortieren und dann zu teilen.

Mehrere Erben? Dann zuerst hierhin

Mit Geschwistern oder anderen Miterben ist das Haus Gemeinschaftseigentum — jeder Verkauf braucht alle, und jeder Monat Stillstand kostet. Die vier Wege (gemeinsamer Verkauf, Übernahme gegen Abfindung, Erbteilverkauf, Teilungsversteigerung) mit Dauer und Erlös-Wirkung vergleicht der Erbengemeinschafts-Lotse. Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung jederzeit verlangen (§ 2042 BGB) — die Erbengemeinschaft ist auf Auflösung angelegt, nicht auf Dauer.

Häufige Fragen

Haus geerbt — was muss ich zuerst tun?
Drei Dinge: Prüfen, ob Sie das Erbe überhaupt annehmen wollen (Ausschlagungsfrist: 6 Wochen — danach gilt es als angenommen). Den Erwerb innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt anzeigen. Und die Immobilie sichern: Versicherungen informieren, laufende Kosten klären, Post umleiten.
Muss ich als Erbe ins Grundbuch?
Ja, das Grundbuch muss berichtigt werden. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Umschreibung gebührenfrei. Nachweis ist der Erbschein oder ein eröffnetes notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll — Letzteres spart die Erbschein-Kosten.
Wie viel Erbschaftssteuer fällt auf das Haus an?
Das hängt von Verkehrswert, Verwandtschaft und Nutzung ab. Ehepartner und Kinder haben hohe Freibeträge (500.000/400.000 €); das selbst genutzte Familienheim kann steuerfrei bleiben — bei Kindern aber nur, soweit die Wohnfläche 200 m² nicht übersteigt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG); für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner gibt es keine Flächengrenze (Nr. 4b). Zu Wohnzwecken vermietete Objekte werden mit 90 % angesetzt (§ 13d ErbStG) — gewerblich Vermietetes fällt nicht darunter. Rechnen Sie es durch: mit unserem Erbschaftssteuer-Rechner.
Was muss ich tun, damit das Familienheim wirklich steuerfrei bleibt?
Drei Bedingungen, alle aus § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG: Die verstorbene Person muss dort bis zum Erbfall selbst gewohnt haben (oder aus zwingenden Gründen daran gehindert gewesen sein). Sie selbst müssen die Wohnung unverzüglich zur eigenen Nutzung bestimmen — eine lange Sanierung vor dem Einzug ist genau hier das Risiko. Und Sie müssen zehn Jahre lang selbst darin wohnen: Die Befreiung fällt mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn Sie früher ausziehen, es sei denn, Sie sind aus zwingenden Gründen gehindert (etwa Pflegebedürftigkeit). Ein Verkauf im achten Jahr löst also die volle Steuer von damals aus.
Fällt beim Verkauf des geerbten Hauses Spekulationssteuer an?
Als Erbe übernehmen Sie die Haltedauer der verstorbenen Person (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG) — der Erbfall selbst startet keine neue Frist. Lagen zwischen dem Kauf durch die verstorbene Person und Ihrem Verkauf mehr als zehn Jahre, ist der Gewinn steuerfrei; das ist beim Elternhaus der Normalfall. Läuft die Frist noch, greift die Ausnahme für Nutzung zu eigenen Wohnzwecken — hier kommt es darauf an, wer wann selbst dort gewohnt hat, und das gehört vor den Notartermin zur Steuerberatung.
Behalten, vermieten oder verkaufen — was ist am besten?
Ehrliche Antwort: Es ist eine Rechenaufgabe plus Lebensfrage. Selbst einziehen kann die Erbschaftssteuer sparen; vermieten lohnt nur bei gutem Zustand und tragfähiger Rendite; verkaufen schafft klare Verhältnisse — besonders in Erbengemeinschaften, wo Miteigentum dauerhaft Konflikte produziert.
Was gilt, wenn wir mehrere Erben sind?
Dann gehört das Haus der Erbengemeinschaft insgesamt — kein Alleingang ist möglich, für den Verkauf müssen alle unterschreiben. Die vier Wege (gemeinsam verkaufen, auszahlen, Erbteil verkaufen, Teilungsversteigerung) vergleicht unser Erbengemeinschafts-Lotse. Steuerlich gibt es dabei eine Falle, die kaum jemand kennt — siehe die nächste Frage.
Die zwei Jahre fürs Grundbuch sind um — was kostet die Berichtigung jetzt?
Dann fällt eine 1,0-Gebühr nach KV 14110 GNotKG an, berechnet aus dem Verkehrswert des Grundstücks nach Tabelle B: rund 535 € bei 250.000 €, 635 € bei 300.000 €, 935 € bei 500.000 €. Berichtigt das Grundbuchamt von Amts wegen, weil niemand reagiert hat (§ 82a GBO), sind es 2,0 Gebühren (KV 14111) — also der doppelte Betrag. Als Erbnachweis genügt dem Grundbuchamt in der Regel ein eröffnetes notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GBO); fehlt das, kommt der Erbschein dazu, bei 250.000 € Nachlass mit 535 € für die Erteilung und noch einmal demselben Betrag für die eidesstattliche Versicherung.
Muss ich den Wert des Hauses selbst ermitteln?
Nein — für die Erbschaftssteuer stellt ihn das Finanzamt fest, und zwar das, in dessen Bezirk das Grundstück liegt (§ 152 Nr. 1 BewG), in einem eigenen Feststellungsbescheid (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG). Maßgebend ist der Zustand am Todestag (§ 11 ErbStG, § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG); was Sie danach sanieren, zählt nicht mehr. Halten Sie den festgesetzten Grundbesitzwert für zu hoch, dürfen Sie einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen (§ 198 BewG) — aber im Feststellungsbescheid, nicht im späteren Steuerbescheid, und dort läuft die Einspruchsfrist von einem Monat.
Wir verkaufen als Erbengemeinschaft — fällt Grunderwerbsteuer an?
Unter Miterben nicht. Der Erwerb von Todes wegen ist grunderwerbsteuerfrei (§ 3 Nr. 2 GrEStG), und auch der Erwerb eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses ist begünstigt (§ 3 Nr. 3 GrEStG); Ehegatten und Lebenspartner der Miterben stehen ihnen gleich. Ein fremder Ankäufer genießt diese Befreiung nicht — ein Argument, das in die Abfindungsverhandlung unter Geschwistern gehört.
Ein Geschwisterteil übernimmt das Haus — was passiert mit der Steuerbegünstigung?
Sie wandert mit, aber nur unter einer Bedingung. Wer im Rahmen der Nachlassteilung begünstigtes Vermögen auf einen Miterben überträgt, kann Familienheim-Befreiung und 90-%-Ansatz insoweit selbst nicht mehr in Anspruch nehmen (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 3, § 13d Abs. 2 Satz 2 ErbStG). Beim Übernehmenden erhöht sich der begünstigte Wert nur, soweit er dafür nicht begünstigtes Vermögen aus demselben Nachlass hingibt — etwa das Sparguthaben (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 4, § 13d Abs. 2 Satz 3). Wer die Geschwister aus privatem Geld auszahlt, bekommt diese Erhöhung nicht. Wenn im Nachlass genug anderes Vermögen ist, gehört die Auseinandersetzung deshalb vor die Zahlung — und zum Steuerberater.
Quellen
Zuletzt geprüft: November 2026
Immobilie im Nachlass?
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